Konzerte:
Aufgrund der Regelungen des Jugendschutzgesetzes ist bei den Konzerten
im Kulturladen unter 16-Jährigen der Aufenthalt nur in Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet,
die sich während der ganzen Dauer des Konzertes ebenfalls in den
Räumen des Kulturladens aufhält.
Personensorgeberechtigt sind die
Eltern oder in Ausnahmefällen ein vom Familiengericht bestellter
Vormund. Erziehungsbeauftragte sind über 18 Jahre alt und nehmen
(zeitweise oder auf Dauer) Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den
Eltern wahr.
Erziehungsbeauftragte müssen ihre
Berechtigung nachweisen können, dafür stellt der Kulturladen für
seine Veranstaltungen folgendes Formular bereit, das von einem
Elternteil ausgefüllte und unterschrieben werden muss. Zusätzlich zum
Formular verlangen wir, zur Überprüfung der Unterschrift, eine Kopie
des Personalausweises des Elternteils. Das Formular muss komplett
ausgefüllt werden, so benötigen wir auch eine Telefonnummer unter der
unsere Mitarbeiter das Elternteil am Konzertabend bei Nachfragen
erreichen können.
Formular
(jugendschutz_kulturladen.pdf)
Der Kulturladen und seine Mitarbeiter
übernehmen generell keine Erziehungsaufgaben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz e.V. hat zum Thema Jugendschutz das Faltblatt
„Eltern-Info Jugendschutz“ veröffentlicht, das sie unter folgender
Adresse zum Download anbeitet:
http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen.html#pub3
Disco/Tanzveranslatungen:
Zu den Discos des Kulturladens haben Jugendliche unter 18
Jahren keinen Zutritt!
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